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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Lieferung
Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers. Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange des Kunden dem entgegenstehen.

2. Gewährleistung
Ist der Kunde Verbraucher, so müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlußfrist von 16 Tagen gerügt werden. Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag. In jedem Fall sollten bei einer Mängelrüge zweckmäßigerweise Kaufbelege und Garantieurkunden mit vorgelegt werden. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Gegenstände beträgt  6 Monate. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind Mängel unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Im Falle einer  Reparatur wird eine Gewährleistung von 6 Monaten auf die von uns erbrachte Leistungen oder auf die von uns ersetzten Bauteile gegeben.

3. Eigentumsvorbehalt
Der verkaufte Gegenstand bleibt uneingeschränktes Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden. Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

4. Schadenersatz
Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne das es eines besonderen Nachweises bedarf.
Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlich höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist. Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).

5. Datensicherung
Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen , oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können. Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.

6. Reparaturen
Reparaturen werden prinzipiell bis zu einer Höhe von 25% des Neuwertes ausgeführt, es sei denn, der Kunde wünscht ein abweichendes Limit oder einen Kostenvoranschlag. Letztere Beiden sind bei Auftragserteilung unmissverständlich kund zutun. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines  Abholscheines und nur bei vollständiger Bezahlung. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungs- bzw. Abholscheines – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten nicht erneut in Anspruch genommen werden kann. Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparatur- oder Abholtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten. Nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Verstreichen des Abholtermins ist der Händler zur freihändigen Verwertung berechtigt. Soweit der Verwertungserlös die Reparatur- und Aufbewahrungskosten übersteigt, bleiben Ansprüche des Kunden aus dem Verwertungserlös unberührt. Für die Gewährleistung gilt Ziffer 2 entsprechend.

7. Schlussbestimmungen
Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder getroffen sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des Händlers. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist. Bei Vertragsabschluss bzw. bei der Erteilung eines Reparaturauftrages gelten diese AGB’s als uneingeschränkt anerkannt.

Stand März 2018

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